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Wie es funktioniert!

1. Sie nehmen mit uns Kontakt auf - gerne auch anonym über Ihren Rechtsanwalt, einem Vertrauten oder Bekannten!

2. Nach telefonischer kurzer Besprechung mit unser Redaktion, teilen wir Ihnen mit, ob wir Interesse an Ihrem vorgeschlagenen Thema haben.

3. Sie schicken uns anschliessend Ihre schriftlichen Unterlagen - ausschliesslich in Kopie - zu! (Wir nehmen keine Originale an und senden auch keine Unterlagen zurück!). Wir überprüfen diese Daten in unserer Redaktion. Anschliessend beginnen wir mit der Recherche und der TV-Produktion.

4. Nach Beendigung der Recherche und der Dreharbeiten, wird das Videomaterial in unserem Hause geschnitten und ein kurzer Trailer wird von unser Nachrichtenagentur an unsere TV-Kunden übermittelt.

5. Liegt bereits ein Auftrag eines unserer TV-Kunden vor, besprechen wir die weiteren internen Abläufe. Zum Beispiel gibt es die Möglichkeit, als Interviewgast zu dem jeweiligen Thema in ein Fernsehstudio eingeladen zu werden.

6. Liegt zu diesem Zeitpunkt noch kein Auftrag eines TV-Senders vor, besprechen wir alle Positionen, die eine Veröffentlichung betreffen, wie zum Beispiel Recht am eigenen Bild, Urheberrechte, Lizenzrechte, Namens- und Informantenschutz und weitere Internas betreffend der Abwicklung.

7. Grundsätzlich gilt, dass erst nach einer gemeinsamen Absprache und Regelung eine seriöse Berichterstattung möglich ist. Die journalistische Sorgfaltspflicht gebietet auch der "Gegenseite" das Recht, einer Stellungsnahme, eines Kommentars usw. abzugeben oder ebenfalls zum jeweiligen Thema als Gast in eine TV-Sendung eingeladen zu werden. Diese Vorgehensweise ist wichtig, damit eine einseitige Berichterstattung ausgeschlossen werden kann.

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